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Arbeitslosigkeit
Nach der Definition im Gesetz ist man arbeitslos,
wenn man:
- vorübergehend keine bezahlte Arbeit bei einem Arbeitgeber hat,
- eine Arbeit sucht, bei welcher Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen Beiträge in die Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Rentenversicherung bezahlen,
- und bei der Agentur für Arbeit war und dort gemeldet ist.
Es gibt viele Weiterbildungskurse, die den Menschen ohne Arbeit helfen sollen, eine neue Arbeit zu finden: Kurse für Arbeitslose
Definition von "Arbeitslosen" im Gesetz: §16 SGB 3
Viele behinderte Menschen sind arbeitslos, obwohl diese nicht als "Arbeitslose" gezählt werden, zum Beispiel:
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Umschulungen und Weiterbildungskursen für Arbeitslose
- Menschen, die durch den Verlust des Arbeitsplatzes entmutigt sind
- Menschen in der Rehabilitation
- Menschen, welche Hausfrau oder Hausmann sind, aber lieber arbeiten wollen
- Menschen, die Arbeit suchen, aber nicht bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind.
Lexikonartikel in Deutscher Gebärdensprache
Im Fachgebärdenlexikon Sozialarbeit und Sozialpädagogik findet man eine Definition von "Arbeitslosigkeit" in der Fachsprache der Sozialarbeiter und Sozialpädagogen. Die Definition wird auch in Deutscher Gebärdensprache gebärdet. Fachgebärde Arbeitslosigkeit
Arbeitslosen-Zahlen
Im Jahr 2009 waren 7,1 Millionen Menschen mit Behinderung arbeitslos. Ihr Anzeil an der Gesamtbevölkerung betrug 8,7%. Quelle: Jahresbericht 2009/2010 der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestllen (BIH)