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Behindertengleichstellungsgesetz
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Das Behindertengleichstellungsgesetz (Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze - BGG) gilt seit 2002. Es schafft die rechtlichen Voraussetzungen für einen barrierefreien Zugang behinderter Menschen zu den Behörden und Einrichtungen des Bundes. Dabei umfasst der Begriff Barrierefreiheit ausdrücklich auch die Kommunikation.
Das Behindertengleichstellungsgesetz anerkannte erstmals bundesweit die Deutsche Gebärdensprache "als eigenständige Sprache" (§ 6 Abs.1 BGG) und die Lautsprachbegleitenden Gebärden "als Kommunikationsform des Deutschen" (§ 6 Abs.2 BGG). Das Recht auf Verwendung der Deutschen Gebärdensprache und anderer Kommunikationshilfen wird festgelegt:
"Hörbehinderte Menschen (Gehörlose, Ertaubte und Schwerhörige) und sprachbehinderte Menschen haben nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze das Recht, die Deutsche Gebärdensprache oder lautsprachbegleitende Gebärden zu verwenden. Soweit sie sich nicht in Deutscher Gebärdensprache oder mit lautsprachbegleitenden Gebärden verständigen, haben sie nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze das Recht, andere geeignete Kommunikationshilfen zu verwenden." (§ 6 Absatz 3 BGG)