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Begleitende Hilfen im Arbeitsleben
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Begleitende Hilfen im Arbeitsleben sind persönliche oder finanzielle Leistungen an schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber, die in der besonderen Situation des Arbeitsplatzes notwendig sind.
Welche Hilfen gibt es für schwerbehinderte Beschäftigte?
- Beratung bei Problemen im Beruf, insbesondere bei persönlichen Schwierigkeiten und Verständigungsproblemen am Arbeitsplatz
- Hilfe bei starken Konflikten mit Kollegen und Kolleginnen, Vorgesetzten oder Arbeitgebern
- Finanzielle Leistungen, zum Beispiel für
- technische Arbeitshilfen
- Arbeitsassistenz
- berufliche Weiterbildung oder
- Hilfen in besonderen Lebenslagen.
Begleitende Hilfen für hörgeschädigte Menschen:
Hörgeschädigte Menschen benötigen am Arbeitsplatz Beratung und soziale Betreuung. Das Integrationsamt und der Integrationsfachdienst informieren Kolleginnen, Kollegen und Vorgesetzte über die Hörschädigung und über den individuellen Bedarf an Kommunikationshilfen. Beispiele:
- Kolleginnen, Kollegen und Vorgesetzte sollten mit normaler Lautstärke langsam und deutlich sprechen.
- Gute Lichtverhältnisse erleichtern das Absehen vom Mund.
- Technische Hilfsmittel erleichtern die Arbeit, zum Beispiel:
- Lichtsignalanlagen und optische Signale an Maschinen,
- Schallschutz für den Schutz des Restgehörs und für den Gebrauch der Hörgeräte,
- eine Mikroportanlage für Besprechungen mit mehreren Personen,
- Telefonhörer mit Verstärkersystem,
- Bildtelefon oder Schreibtelefon,
- E-Mail und SMS.
- Gebärden verbessern die Kommunikation mit gehörlosen Beschäftigten. Hilfreich ist eine Kontaktperson, die Gebärdenkenntnisse hat. In Arbeitskollegenseminaren können Kollegen und Kolleginnen Gebärdensprache lernen.
- Notwendig sind manchmal auch Personen, die bei der Kommunikation helfen, zum Beispiel Gebärdensprachdolmetscherinnen, -dolmetscher, besonders bei wichtigen Gesprächen und Veranstaltungen mit vielen Beteiligten.
- Auch Arbeitsassistenz ist eine Hilfe, zum Beispiel durch Telesign oder TeSS. Das sind Bildtelefon-Dolmetschdienste für den beruflichen Bereich. Die Kosten übernehmen die Integrationsämter.
- Kurse zur beruflichen Weiterbildung, die speziell für hörgeschädigte Menschen angeboten werden, verbessern die Qualifikation.
Die Integrationsämter können solche Hilfen finanzieren, die nicht von anderen Rehabilitationsträgern gezahlt werden.