Inhaltsbereich
Gesetze zur Barrierefreiheit
weitere Inhalte:
- Barrierefreiheit
Zum Thema Barrierefreiheit gibt es viele Gesetze. Die wichtigste und aktuellste Entwicklung ist das internationale Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Das Abkommen enthält auch viele Bestimmungen zur Barrierefreiheit: UN-Behindertenrechtskonvention.
Barrierefreiheit meint, dass keine Hindernissen in Gebäuden und im Verkehr da sein sollen, aber darüberhinaus auch, dass keine kommunikativen Hürden da sein sollen.
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Im Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) steht, dass Bundes- und Landesbehörden ihre Internetseiten und grafischen Programmoberflächen so gestalten müssen, dass sie "von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können" (§ 11 Absatz 1 BGG).
Das gilt für alle "Träger öffentlicher Gewalt": Bundesverwaltung, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Landesverwaltungen, die Bundesrecht anwenden und andere (§ 7 Abs.1 BGG).
Das Behindertengleichstellungsgesetz wird ergänzt durch die folgende Verordnung:
Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)
In dieser Verordnung steht, was verwendet werden kann, damit eine Internetseite barrierefrei wird: "natürliche Sprache, gesprochene, geschriebene oder durch Zeichen dargestellte Sprachen wie Deutsch, aber auch Gebärdensprache oder Blindenschrift."
Im Behindertengleichstellungsgesetz wird auf diese Verordnung verwiesen.
Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)
Gebärdensprachvideo
Es gibt zum Thema Barrierefreiheit ein DGS-Video auf der Seite der Bundesbehindertenbeauftragten.
Kommentar
Hier ein Kommentar vom Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (AbI) aus dem "Leitfaden für den Einsatz von Gebärdensprach-Filmen in multimedialen Anwendungen".
Weitere Gesetze
Über den folgenden Link finden Sie weitere Gesetze zu Kommunikationshilfen.