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Betriebliches Integrationsteam
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Das Integrationsteam des Betriebes besteht aus dem Betriebsrat oder Personalrat, der Schwerbehindertenvertretung und dem Beauftragten des Arbeitgebers.
Die Mitglieder des Integrationsteams unterstützen schwerbehinderte Menschen im Beruf und in der Gesellschaft (§§ 93, 95 und 98 Sozialgesetzbuch 9).
Das Integrationsteam wirkt mit bei der Erarbeitung und beim Abschluss einer Integrationsvereinbarung.