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Integrationsvereinbarung
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Eine Integrationsvereinbarung ist ein Vertrag, der behinderten Menschen am Arbeitsplatz helfen soll. Die Schwerbehindertenvertretung, der Betriebsrat oder der Personalrat kann dies beim Arbeitgeber beantragen. Dann müssen Arbeitgeber und Beschäftigte darüber verhandeln und eine verbindliche Integrationsvereinbarung beschließen. Dies gilt für alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber.
Für die Erarbeitung der Integrationsvereinbarung wird ein betriebliches Integrationsteam gebildet. Das Integrationsteam wirkt mit bei der Erarbeitung und beim Abschluss der Integrationsvereinbarung.
Was steht in der Integrationsvereinbarung?
In der Integrationsvereinbarung stehen Regelungen für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bei der
- Personalplanung
- Arbeitsplatzgestaltung
- Arbeitsorganisation
- Arbeitszeit
- Verwirklichung der getroffenen Vereinbarungen.
Die Ziele können zwischen den Partnern frei vereinbart werden. Die vereinbarten Ziele müssen aber die Integration wirklich unterstützen können. Es wird außerdem festgelegt, wer für die Erreichung der Ziele verantwortlich ist und wer das Ergebnis kontrolliert.
Arbeitgeber sind zum Abschluss einer Integrationsvereinbarung gesetzlich verpflichtet. Daher kann die Schwerbehindertenvertretung den Anspruch bei Gericht einklagen.
Das Integrationsamt kann die Beteiligten bei der Erstellung einer Integrationsvereinbarung beraten.
Die fertige Integrationsvereinbarung wird der Agentur für Arbeit und dem Integrationsamt übersandt.
Beispiele
Beispiele von Integrationsvereinbarungen