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Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
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Die Kultusministerkonferenz hat die folgenden Vorgaben für den Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung festgelegt:
Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen der emotionalen und sozialen Entwicklung brauchen Erziehungshilfe. Sie müssen unterstützt werden beim Aufbau von Grundverhaltensweisen. Da diese Schülerinnen und Schüler oft belastende Situationen erlebt haben, brauchen sie zusätzlich zu Verständnis und pädagogisch-psychologischen Hilfen auch Unterstützung zur Verarbeitung dieser Situationen. Sie brauchen auch Hilfen zur Orientierung im sozialen Umfeld.
Beispiele für Förderziele:
- Verbesserung der Selbst- und Fremdwahrnehmung
- Verbesserung von Konzentration und Aufmerksamkeit
- Steigerung von Selbstwert und Selbstvertrauen
- Verbesserung der Selbststeuerung im Umgang mit Gefühlen und Impulsen
- Verbesserung der kommunikativen Kompetenz
- Steigerung der Frustrationstoleranz und
- Erweiterung der Konfliktlösungsstrategien.
Quelle:
Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland 2005, Hrsg. Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, KMK, Bonn, 2007
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, Empfehlungen zum Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.03.2000