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Förderschwerpunkt Lernen
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Die Kultusministerkonferenz hat die folgenden Vorgaben für den Förderschwerpunkt Lernen festgelegt:
Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen im schulischen Lernen, in der Leistung und im Lernverhalten brauchen anregende Erfahrungsräume. Sie brauchen strukturierte Lernsituationen, um Motorik, Wahrnehmung, Kognition, sprachliche Kommunikation, Emotionalität und Interaktion zu fördern.
Der Förderschwerpunkt Lernen orientiert sich grundsätzlich an den Bildungs- und Erziehungszielen der allgemeinen Schule und berücksichtigt die Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen im Lernen. Wichtig ist eine möglichst frühe Hilfe.
Besondere Förderschwerpunkte sind:
- Voraussetzungen schaffen zum altersgemäßen Lernen und Handeln
- sprachliches Handeln
- Vertrauen in eigene Fähigkeiten stärken
- Schule als Lebensraum, Lernraum und als Handlungsraum
- emotionale und soziale Stabilität
- realistische Einschätzung von individuellen Stärken und Schwächen
- Handlungskompetenz
- Beratung, Begleitung und Anleitung bei der alltäglichen Lebensgestaltung, bei der Berufsorientierung und bei der Berufsfindung
- Herstellung von Kontakten zu Personen, Gruppen und Einrichtungen, die eine Teilnahme am Leben außerhalb der Schule und nach der Schulzeit ermöglichen.
Andere Hilfen können das schulische Angebot noch ergänzen, wie zum Beispiel sozialpädagogische Hilfen, psychologische Hilfen oder medizinisch-therapeutische Hilfen.
Die Schülerinnnen und Schüler sollen darauf vorbereitet werden, ihr Leben in der Familie, in der Gesellschaft, in der Freizeit, im Berufsleben und in der Umwelt so weit wie möglich selbstständig zu gestalten.
Quelle:
Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland 2005, Hrsg. Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, KMK, Bonn, 2007
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Lernen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.10.1999