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Gründungszuschuss
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Seit dem 1. August 2006 gibt es einen Gründungszuschuss für Existenzgründungen.
Wer kann einen Gründungszuschuss bekommen?
- Gründerinnen und Gründer, die einen Anspruch haben auf Arbeitslosengeld
- kein Arbeitslosengeld 2! - Wenn man mindestens 15 Stunden pro Woche als Selbstständiger arbeitet.
- Wenn das Ziel der Gründung ist, dass man sein Leben damit finanzieren möchte.
- Wenn man nach der Gründung nicht mehr arbeitslos ist.
Man hat für sich selbst einen Arbeitsplatz geschaffen. - Menschen mit einer Behinderung beantragen den Gründungszuschuss bei ihrem Rehabilitationsträger.
Wie hoch ist der Gründungszuschuss?
Phase 1
Der Zuschuss ist so hoch wie das Arbeitslosengeld. Dazu bekommt man noch 300 Euro für die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung und die Altersvorsorge.
Diesen Zuschuss bekommt man 9 Monate lang.
Phase 2
Nach den 9 Monaten bekommt man noch 6 Monate lang die Pauschale von 300 Euro für die Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Altersvorsorge. Aber man muss nachweisen, dass man für seine Selbstständigkeit gearbeitet hat.