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Arbeit und Arbeitslosigkeit

Arbeit ist für alle Menschen sehr wichtig. Mit der Arbeit verdient man Geld, damit man Wohnen, Essen, Kleidung, Ausflüge und vieles mehr bezahlen kann. Man kann selbstständig leben und entscheiden, was man mit dem Geld machen möchte.
Die Arbeit ist aber auch wichtig, weil man am Arbeitsplatz Kontakt zu anderen Menschen hat.
Man unterscheidet grundsätzlich zwischen 2 Formen der Arbeit:
Bezahlte Arbeit:
- Arbeit in einem Beschäftigungsverhältnis (Arbeitsplatz bei einem Arbeitgeber) oder
- selbstständige Erwerbstätigkeit.
- Für schwerbehinderte Menschen, die keinen Arbeitsplatz finden, gibt es noch andere Arbeit. Mehr dazu unter Teilhabe am Arbeitsleben.
- Arbeitslose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen Arbeit suchen. Wenn sie bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind, müssen sie jederzeit zur Verfügung stehen.
Unbezahlte Arbeit:
- Die häufigste unbezahlte Arbeit ist die Arbeit für die Familie: Hausarbeit, Kindererziehung, Pflege von kranken und alten Menschen.
- Gemeinnützige Arbeit oder ehrenamtliche Arbeit ist auch unbezahlte Arbeit ist. Zum Beispiel leisten die Gehörlosen- und Schwerhörigenverbände oder andere Vereine gemeinnützige Arbeit.
Mehr zum Thema Arbeit
Behinderte Menschen müssen oft um die Teilhabe am Arbeitsleben kämpfen. Aber es gibt für sie viele Ausbildungsmöglichkeiten und Hilfen im Arbeitsleben.
Beispiel: Wenn für einen hörbehinderten Menschen die Verständigung mit den hörenden Kolleginnen und Kollegen schwierig ist, kann das Integrationsamt kommunikative Hilfen bewilligen.
Arbeitslosigkeit
Wer keinen Arbeitsplatz hat, der ist arbeitslos. Arbeitslose können sich bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden. Dann bekommen sie Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld 2 (ALG 2). Das Arbeitslosengeld ist geringer als das bisherige Einkommen und man muss sich einschränken. Man muss jede zumutbare Arbeit annehmen und auch selbst nach Arbeit suchen.
Behinderte Menschen haben wichtige Rechte. Gehörlose und schwerhörige Menschen sollten so früh wie möglich mit dem Integrationsfachdienst in Kontakt treten, wenn sie Arbeit suchen oder die Kündigung droht.
Wenn Sie wissen, dass Ihre Arbeit endet, dann müssen Sie sich schon drei Monate vorher bei der Agentur für Arbeit persönlich melden!
Gehörlose und schwerhörige Menschen haben ein Recht auf Gebärdensprachdolmetscher oder andere Kommunikationshelferinnen und Kommunikationshelfer.