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Wechsel aus der WfbM zum allgemeinen Arbeitsmarkt

Im Zeitraum von zwei Jahren (2008/2009) haben von 130 Werkstätten nur zwei Werkstätten jeweils eine/n hörbehinderten Beschäftigte/n in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt.

Die Angaben beziehen sich auf die 130 Werkstätten der imh-Positiv-Stichprobe, die bereit sind, Menschen mit Hörbehinderung zu beschäftigen: imh-Befragung von WfbM.

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