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Schwerbehindertenausweis
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Der Schwerbehindertenausweis ist ein Nachweis für Menschen mit Handicap, damit sie besondere Hilfen in Anspruch nehmen können.
Beispiele
- Behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes
- Finanzierung von Hilfen am Arbeitsplatz (durch Rehabilitationsträger, das Integrationsamt oder den Arbeitgeber),
- besonderer Kündigungsschutz,
- mehr Urlaubstage,
- Anspruch auf Teilzeitarbeit, wenn die Behinderung dies erfordert,
- vorgezogene Altersrente,
- Preisvergünstigung im öffentlichen Personenverkehr,
- Kfz-Steuervergünstigung und andere Steuervergünstigungen,
- und anderes mehr ...
Das nennt man Nachteilsausgleich.
Wer bekommt einen Schwerbehindertenausweis?
Als schwerbehindert gilt man, wenn der Grad der Behinderung (GdB) 50 oder mehr beträgt. Das Versorgungsamt stellt den Grad der Behinderung fest. Dazu muss man einen Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises stellen und Nachweise beilegen, zum Beispiel ärztliche Bescheinigungen.
Meistens beauftragt das Versorgungsamt zusätzlich einen amtsärztlichen Gutachter, der die Schwere der Behinderung feststellt. Dafür gibt es Richtlinien, die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit".
Im Schwerbehindertenausweis werden die "Merkzeichen der Behinderung" festgehalten.
Antrag stellen
Sie können den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis über das Internet bekommen. Gehen Sie dazu auf die Internetseite der Versorgungsämter und wählen Ihr Bundesland aus. Hier können Sie den Antrag herunterladen.
Einen Schwerbehindertenausweis bekommt man auch dann,
- wenn man sich selbst nicht als "behindert" ansieht, weil jeder Mensch unterschiedlich ist,
- wenn man sich selbst als Mitglied der Gebärdensprachgemeinschaft ansieht,
- wenn man es daher ablehnt, dass andere einen als "behindert" bezeichnen.
Ein Schwerbehindertenausweis ist immer freiwillig.
Definition der WHO von Behinderung
Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit
Lexikonartikel in Deutscher Gebärdensprache
Im Fachgebärdenlexikon Sozialarbeit und Sozialpädagogik kann man eine Definition des Fachbegriffs "behindert" in der Fachsprache der Sozialarbeiter und Sozialpädagogen lesen. Die Definition wird in Deutscher Gebärdensprache gebärdet.