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Berufskammern
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Aufgaben und Angebote der Berufskammern in der Berufsbildung
Die Kammern haben verschiedene Aufgaben und Angebote. Ein Schwerpunkt ihrer Arbeit ist die berufliche Ausbildung, die sie nach dem Berufsbildungsgesetz BBiG überwachen und fördern. Die Kammern sind auch zuständig für die Regelung und Durchführung der Prüfungen in der beruflichen Weiterbildung.
Es gibt zum Beispiel:
Die Kammern haben auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes BBiG und der Handwerksordnung HwO die folgenden Aufgaben:
- Sie prüfen, ob der Ausbildende persönlich geeignet ist und ob der Betrieb die notwendige Ausstattung hat.
- Sie prüfen, ob die Ausbilder in den Betrieben fachlich und persönlich geeignet sind.
- Sie tragen den Berufsausbildungsvertrag in das Verzeichnis der Ausbildungsverzeichnisse ein.
- Sie beraten in allen Fragen der Berufsausbildung, auch bei Problemen und Konflikten während der Ausbildung.
- Sie richten Berufsbildungsausschüsse ein, die an allen wichtigen Angelegenheiten der Berufsbildung beteiligt werden.
- Sie erlassen Prüfungsordnungen für anerkannte Ausbildungsberufe.
- Sie erlassen besondere Rechtsvorschriften zur Durchführung der Berufsausbildung.
- Sie richten Prüfungsausschüsse ein, die Prüfungen abnehmen, kontrollieren die Ausbildungszeit, die Berichtshefte und vergeben Zeugnisse über die Abschlussprüfungen.
- Sie erlassen Prüfungsordnungen für die berufliche Weiterbildung und führen Prüfungen durch in der beruflichen Weiterbildung.
Regelungen für behinderte Menschen
Die Kammern sollen bei der betrieblichen Berufsausbildung die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen berücksichtigen (§ 65 Abs.1 BBiG und § 42 HwO):
- Sie beraten in allen Fragen der Ausbildung von behinderten jungen Menschen.
- Sie erlassen besondere Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen.
- Sie erlassen Prüfungsordnungen, die auch die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen berücksichtigen.
- Sie genehmigen auf Antrag Prüfungsmodifikationen zum Nachteilsausgleich.
Angebote der Kammern für Arbeitgeber
Die Kammern beraten ihre Mitgliedsunternehmen auch zum Thema Beschäftigung von behinderten Menschen. Sie informieren zum Beispiel über Gesetze, Fördermittel und Möglichkeiten der Beschäftigung behinderter Menschen und verweisen auf die Angebote der Integrationsämter und der Integrationsfachdienste.






