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GebärdensprachdolmetscherInnen (Kurzfassung)

Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher haben folgende

Aufgaben:
  • Dolmetschen zwischen Deutsch und Deutscher Gebärdensprache (DGS)
  • Dolmetschen in Lautsprachbegleitende Gebärden (LBG)
  • oder taktiles Gebärden und Tastalphabet/Lormen
  • sowie Assistenz für Taubblinde und Hörsehbehinderte
Standards:
  • Berufsbild des Bundesverbandes der GebärdensprachdolmetscherInnen Deutschlands
  • Berufs- und Ehrenordnung
Qualifikation:
  • Hochschuldiplom
  • Staatliche Prüfung
  • Prüfung vor der IHK Düsseldorf
  • eventuelle andere Nachweise

Quelle: Tabelle des Deutschen Gehörlosenbundes und des Deutschen Schwerhörigen-Bundes.

Eine ausführliche Darstellung der Aufgaben und des Berufsbildes mit Adressen finden Sie unter Gebärdensprachdolmetschen.

Mehr dazu auch unter:
Berufsordnung für Gebärdensprachdolmetscher

und Berufsverbände Gebärdensprachdolmetscher

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